Flucht- und Rettungsplan

BGV A8 DIN ISO 23601 Muster Erstellung
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Flucht- und Rettungspläne dient der Darstellung von Flucht- und Rettungswegen in öffentlichen oder gewerblichen Gebäuden und sollen dem Betrachter den Weg zum nächstmöglichen Ausgang ins Freie bzw. zu einem sicheren Ort anzeigen. Sie sind an gut sichtbaren Stellen (z. B. Eingangsbereich, Stiegenhaus, Flur) und großflächigen Anlagen anzubringen und sollen zusätzlich das Verhalten im Gefahr- oder Katastrophenfall darstellen.

Ein Flucht- und Rettungsplan ist ein auf das Wesentliche reduzierter Grundriss eines Geschosses bzw. Lageplan einer großflächigen Anlage. Er muss folgende grafische Darstellungen enthalten:

Darüber hinaus sind die Regeln für das Verhalten im Brandfall und das Verhalten bei Unfällen eindeutig und in kurzer, prägnanter Form dargestellt. Für das Verhalten im Brandfall wird im Regelfall dieselbe Darstellung, wie für die Brandschutzordnung Teil 1 gewählt.

Die Darstellung der Flucht- und Rettungspläne erfolgt nach DIN ISO 23601 (Ehemals DIN 4844-3) und BGV A8. Insbesondere in öffentlichen Gebäuden kann auch eine mehrsprachige Ausführung der Dokumente sinnvoll sein.

Bei Gebäuden und großflächigen Anlagen besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Anbringung von Flucht- und Rettungsplänen durch den Arbeitgeber, "wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern" (§4 Abs. 4 Arbeitsstättenverordnung v. 20. Juli 2007). Nähere Angaben zu den Inhalten und der Ausführung von Flucht- und Rettungsplänen werden in den Arbeitsstättenrichtlinien ASR A1.3 und ASR A2.3 gemacht. Gelegentlich gibt es Vorgaben zur Darstellung in den technischen Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen.